Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann eine spannende und lukrative Gelegenheit sein, besonders in einem Land mit einer wachsenden Wirtschaft, einer strategischen Lage in Europa und einer starken Anbindung an den lateinamerikanischen Markt. Allerdings gibt es mehrere rechtliche, steuerliche und administrative Schritte, die Sie beachten müssen, um erfolgreich ein Unternehmen in Spanien zu gründen. Hier ist ein Leitfaden, der Ihnen hilft, den Prozess zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. Weiterlesen
1. Wahl der Unternehmensform
Bevor Sie ein Unternehmen in Spanien gründen, müssen Sie die geeignete Rechtsform wählen. Die gängigsten Rechtsformen sind:
Autónomo (Einzelunternehmen): Dies ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, ideal für Freiberufler oder kleine Unternehmen. Als Selbstständiger haften Sie jedoch persönlich für alle Verbindlichkeiten.
Sociedad Limitada (S.L.): Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die der deutschen GmbH ähnelt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage begrenzt. Dies ist die am häufigsten gewählte Form für kleine und mittlere Unternehmen.
Sociedad Anónima (S.A.): Eine Aktiengesellschaft, die vor allem für größere Unternehmen geeignet ist. Sie erfordert ein höheres Mindestkapital und bietet die Möglichkeit, Aktien an Investoren zu verkaufen.
Sociedad Civil: Eine einfache Gesellschaftsform, die für Partnerschaften zwischen zwei oder mehr Personen geeignet ist, die ein gemeinsames Projekt starten möchten.
2. Registrierung des Unternehmensnamens
Nachdem Sie die Rechtsform gewählt haben, müssen Sie den gewünschten Namen Ihres Unternehmens beim Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central) registrieren lassen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Firmenname noch nicht verwendet wird und rechtlich geschützt ist.
3. Beantragung der NIE-Nummer
Die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien und ist zwingend erforderlich, um ein Unternehmen zu gründen. Diese Nummer benötigen Sie für alle rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten in Spanien. Sie können die NIE-Nummer bei der örtlichen Polizeibehörde oder über das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
4. Eröffnung eines Geschäftskontos
Bevor Sie Ihr Unternehmen offiziell registrieren können, müssen Sie ein Geschäftskonto bei einer spanischen Bank eröffnen. Auf dieses Konto müssen Sie das erforderliche Mindestkapital einzahlen, das je nach gewählter Rechtsform variiert (z.B. 3.000 Euro für eine S.L.). Die Bank stellt Ihnen eine Einzahlungsbescheinigung aus, die Sie für die Unternehmensregistrierung benötigen.
5. Gründungsurkunde und notarielle Beurkundung
Die Gründungsurkunde (Escritura de Constitución) Ihres Unternehmens muss von einem spanischen Notar erstellt und beglaubigt werden. Diese Urkunde enthält wichtige Informationen über das Unternehmen, wie z.B. die Namen der Gesellschafter, den Unternehmenszweck, das Stammkapital und die Satzung.